FAQ/ 


Häufige Fragen





 

Räume und Flächen



Was ist das Modellprojekt Haus der Statistik?


Nach über zehn Jahren Leerstand wird das Areal Haus der Statistik in unmittelbarer Nähe zum Alexanderplatz in Berlin-Mitte von fünf Kooperationspartnern aus Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung kooperativ und gemeinwohlorientiert als langfristig bezahlbarer Ort zum Wohnen, Leben und Arbeiten entwickelt. Die 46.440 Quadratmeter Bestandsgebäude aus den 1960er Jahren werden seit 2019 saniert und in den kommenden Jahren um 65.000 Quadratmeter Neubau ergänzt. So werden in dem neuen Quartier bezahlbarer Wohnraum, ein neues Rathaus für den Bezirk Mitte, Flächen für die Berliner Verwaltung und Räume für Kunst, Kultur, Soziales und Bildung entstehen.


Welche Nutzungen werden gesucht?


Die Räume richten sich an Nutzungen aus dem Programm der Initiative Haus der Statistik. Diese hat 2015 mit ihrer Forderung nach “bezahlbaren Räumen für Kunst, Kultur, Soziales” die Kehrtwende in der Entwicklung des Hauses der Statistik eingeläutet.

Die gesuchten Nutzungen entsprechen der Vision eines gemeinschaftlichen Quartiers, das durch Nutzungssynergien und kooperative Entwicklung geprägt ist. Das Quartier Haus der Statistik soll ein Ort werden, der der prekären Lage innerstädtischer kultureller und sozialer Nutzungen entgegenwirkt. Räume sollen daher unter anderem an Nutzungen vergeben werden, die in der Stadt keinen oder nur sehr schlecht Raum finden, von Verdrängung bedroht sind oder bereits verdrängt wurden. Darunter zählen diverse Nutzungen, die sich an verschiedene Zielgruppen richten: Angebote aus dem Bereich Politik, Gesellschaft & Bildung, Soziales, Kultur und Kunst, Klimagerechtigkeit.



Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Einzelpersonen, Gruppen, Kollektive oder Institutionen, die:
  • stimmig für den Ort sind und ein Verständnis für das Modellprojekt Haus der Statistik haben
  • zur Vernetzung gesellschaftlich relevanter Themen im lokalen und/oder globalen Kontext beitragen
  • das Quartier zu unterschiedlichen Tageszeiten aktivieren
  • eine Nutzung vorhaben, die zu den Verfügung stehenden Räumen passen
  • an anderer Stelle in der Stadt von Verdrängung bedroht sind
  • in Mitte unterrepräsentiert sind / nur schwer Zugang zu Raum bekommen
  • sich selber finanziell tragen und handlungsfähig sind, das Programm aus ihrer Bewerbung auch umzusetzen.
  • zu einer Vielfalt der Nutzer:innenschaft beitragen – indem Barrieren abgebaut werden, Programm für spezifische Communities geschaffen wird oder die Akteur:innen selbst vielfältig hinsichtlich Herkunft, sozioökonomischen Hintergründen, Alter und möglicher Einschränkungen sind
  • das Arbeiten jenseits von Disziplin-Grenzen prägen
  • gemeinwohlorientiert sind. Damit meinen wir, dass sich Solidarität, Gemeinschaft und Teilhabe als grundlegende Werte in der Nutzung wiederfinden.
  • zur Vernetzung der Gemeinschaft, der Nachbarschaften oder dem Haus beitragen


Nicht alle Bewerber:innen müssen alle diese Kriterien erfüllen.


Wichtig: Räume für einzelne Künstler:innen und Kulturschaffende werden aktuell noch nicht vergeben. Es ist noch offen, ob diese ggf. über das geförderte "Arbeitsraumprogramm" des Landes Berlin vergeben werden. Dieses Verfahren hat eigene Kriterien. Im Vergabeverfahren für Räume am Haus der Statistik wird daher von diesen Akteur:innen lediglich zuerst der Bedarf abgefragt.


Wie kann ich mich bewerben?



Das Bewerbungsverfahren ist komplett digital. Wer sich um einen Raum bewerben möchte, füllt das Formular  aus.

Falls Du Fragen zum Bewerbungsverfahren hast, kannst Du Dich per Mail (raumvergabe@hausderstatistik.org) an uns wenden.

Leichte Sprache: Informationen zum Antrag und dem Antragsverfahren in Leichter Sprache finden sich hier

Die Bewerbung kann auch als DGS Video oder als Audiodatei abgeben werden. In diesem Fall gerne per Mail schicken (s.oben).

Menschen, die keine Tastatur oder einen Stift benutzen können, ebenso wie sehbehinderte Menschen oder Personen, mit anderen Einschränkungen, können sich gerne an uns wenden. Wir unterstützen in diesen Fällen gerne persönlich bei der Bewerbung.


Erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Bewerbung?
Ja, wenn die Bewerbung abgeschlossen ist, erhältst Du automatisch eine Bestätigung per E-Mail.


Wie lange dauert das Verfahren?

Das Vergabeverfahren für Haus A ist mehrstufig und soll bis Juli 2023 abgeschlossen sein.



Wer entscheidet?
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist findet im April eine erste Vergabe-Sitzung statt. Das unabhängige Vergabe-Gremium spricht eine Empfehlung aus für die Auswahl der Bewerber:innen für die zweite Phase. Das Gremium besteht aus einer Vertretung der Koop5, externen Fachleuten aus den Bereichen Kunst/Kultur, Soziales, Diversität, Nachbarschaft, Bildung, Klimagerechtigkeit, sowie Vertreter:innen der Pioniernutzungen am Haus der Statistik. 



Wie werde ich über die Entscheidung informiert?

Nach den Sitzungen des Gremiums werden alle Bewerber:innen per E-Mail über die Entscheidung informiert.


Ich habe eine Absage erhalten, was nun?

Falls Deine Bewerbung nicht erfolgreich war, kannst Du an der nächsten Raumvergabe am Haus der Statistik wieder teilnehmen. Flächen im Erdgeschoss, sowie in den geplanten Neubauten (Experimentierhäuser X1, X2 und X3) werden schrittweise ab Ende dieses Jahres vergeben.



Ich habe eine Zusage erhalten. Was passiert jetzt?


Die erste Auswahlrunde ist noch keine finale Zusage für den Raum. Mit Zusage zur nächsten Runde wird ein sogenannter Anwartschaftsbetrag (je nach finanzieller Möglichkeit i.H.v. 85-400 Euro fällig. Sobald dieser überwiesen ist, bist Du Teil der nächsten Phase: Diese umfasst mehrere Treffen mit den ausgewählten Nutzer:innen in Kleingruppen. Hier werden offene Fragen geklärt und die Finanzierung der Räume besprochen. Im Anschluss wird abgefragt, wer weiterhin verbindlich einen Raum am Haus der Statistik mieten will. Das Gremium wählt aus diesen Interessierten dann die finalen Nutzer:innen aus. Diese werden Mitglied in der AndersMachen eG, einer Genossenschaft, die im Sommer 2023 gegründet wird und den späteren Betrieb des Hauses verantworten soll.



Um welche Flächen handelt es sich?


Das aktuelle Vergabeverfahren (Start 6. März 2023) vergibt Flächen aus dem Nutzungsprogramm der Initiative Haus der Statistik. Der Schwerpunkt liegt auf sozio-kulturellen Gewerberäume in den Bestandsgebäuden und in den sich aktuell in Planung befindenden Neubauten. In der Phase 1  des Vergabeverfahrens werden Räume in “Haus A” (Soziokultur) vergeben. Die weiteren Flächen - Erdgeschossflächen, sowie in den Experimentierhäusern “X1” (Nachhaltiges Wirtschaften) und “X2” (Gesellschaftliches Lernen) sowie “X3: Inklusives Wohnen” -werden schrittweise ab Ende 2023 bis 2025 vergeben).



Wie kann ich mich auf eine Wohnung bewerben?


Das experimentelle Wohnhochhaus “X3” (Inklusives Wohnen und Gesunde Zukunft) ist der letzte Neubau, der aus dem Programm der Initiative Haus der Statistik realisiert wird. Die Fertigstellung ist aktuell für 2027 geplant, daher wird das Vergabeverfahren erst zu einem späteren Zeitpunkt (voraussichtlich 2025) starten. Bei Interesse empfehlen wir den aktuellen Kanälen des Modellprojekts Haus der Statistik zu folgen und über Webseite, Newsletter und Social Media informiert zu bleiben. Die Flächen für den sozialen Wohnungsbau der WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH werden über eigene Verfahren der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft vergeben. Mehr Informationen zur WBM findet ihr unter https://www.wbm.de/wohnungen-berlin/angebote-wbm/.



Wann werden die Flächen fertig? Wann können wir einziehen/nutzen?


Die Flächen der Initiative Haus der Statistik werden schrittweise in den kommenden Jahren geplant und sukzessive baulich hergerichtet. Den Anfang macht Haus A, der 10stöckige Kopfbau (Karl-Marx-Allee 1). Hier hat die Sanierung der Bestandsflächen durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH bereits 2022 begonnen. Mitte 2024 sollen die Flächen im Rohbau übergeben werden. Dann fängt der nutzergetragene Ausbau der Flächen an (Sanitär, Fußböden, Innenwände etc.). Ende 2025 werden die Räume voraussichtlich einzugsbereit sein.


Die Flächen in den beiden Experimentierhäusern X1 und X2 mit dem Schwerpunkt Soziokultur und Gewerbe werden schrittweise 2026-2027 bezugsfertig sein. Darüber hinaus gibt es noch ausgewählte Erdgeschossflächen in den Bestandsgebäuden A-D, die schrittweise 2025-2031 in allen Bausteinen im Quartier aus dem Nutzungsprogramm der Initiative Haus der Statistik bespielt werden.


Was heißt nutzergetragener Ausbau?


Der im Prozess gegründete gemeinnützige Bauträger AndersBauen gGmbH soll die Flächen Mitte 2024 im Rohbau von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH übergeben bekommen. In enger Abstimmung mit den zukünftigen Nutzer:innen und unter Einbezug von Eigenleistungen / Selbstbau sollen die Flächen dann hergerichtet werden. Von Mitplanen bis Mitbauen können zukünftige Nutzer:innen im Prozess also vielfältige Rollen einnehmen. Es ist auch möglich, fertige Räume ohne bauliche Eigenleistung zu beziehen.



Wie viele Flächen und welche Art von Räumen wird es geben?


In allen Bausteinen der Initiative Haus der Statistik wird es Einzelräume, sowie Gemeinschafts- und Optionsräume in verschiedenen Raumgrößen (S-XL) geben. Gemeinschaftsräume sind z.B. Besprechungsräume, Küchen und Sanitärräume, die von mehreren Nutzer:innen einer Etage oder eines Gebäudes geteilt werden. Optionsräume werden nicht fest an eine:n Nutzer:in vergeben, sondern bleiben zugänglich für temporäre externe Nutzungen wie Ausstellungen, Besprechungen, Performances oder Bildungsprogramme. Für den Betrieb eines Optionsraums können sich auch Kollektive / Gruppen bewerben.

Haus A

  • Fläche: 8.400 m² Bruttogeschossfläche
  • Geschosse: EG + 10 (davon 6 Obergeschosse für die Initiative Haus der Statistik (und 4 Obergeschosse für die BIM als Verwaltungsflächen genutzt und daher nicht Teil dieser Vergabe) plus eine öffentliche Dachterrasse
  • Gewerbe, Soziokultur und öffentliche Nutzungen
  • Einzelräume, Gemeinschaftsflächen und Optionsräume
  • Bestandssanierung + Selbstausbau
  • Fertigstellung: 2025


Experimentierhäuser X1/X2/X3

In drei Baukörpern mit fünf und elf Geschossen bauen wir sogenannte Experimentierhäuser mit den Schwerpunkten Gewerbe und Wohnen:

  • Fläche: X1 und X2: je 1.700 m2 Bruttogeschossfläche m2; X3: 8.100 m2 Bruttogeschossfläche
  • Geschosse: X1 und X2 jeweils 5 Obergeschosse (+EG) und X3 mit 11 Obergeschossen (+EG)
  • Gewerbe und Kultur (X1/X2), sowie Gewerbe und Wohnen (X3)
  • Einzelräume, Gemeinschaftsräume und Optionsräume
  • Neubau + Selbstausbau
  • Fertigstellung: 2026-2027

Kuratierte Erdgeschosse


  • Fläche: ca. 3000 m2 im gesamten Quartier in Haus A, Haus B-D sowie in den Neubauten
  • Geschosse: EG
  • Gewerbe und Soziokultur
  • Individuelle Flächen, Gemeinschaftsräume und Optionsräume
  • Bestandssanierung, Neubau + Selbstausbau
  • Fertigstellung: 2025-2031



Welche Flächen werden gemeinschaftlich genutzt?


Alle Verkehrsflächen (Flure, Treppen, Aufzüge) sowie die Infrastruktur im Gebäude mit Sanitärräumen, (Tee-)Küchen und Besprechungs-/Workshop-Räume. Dazu werden alle ausgewiesenen Gemeinschafts- und Optionsräume generell gemeinschaftlich genutzt und/oder gemeinschaftlich betrieben. Zur Unterstützung einer bestmöglichen Nutzung dieser kooperativen Räume ist eine zentrale Raumkoordination für das gesamte Quartier vorgesehen.



In welchem Zustand werden die Flächen an die Nutzer:innen übergeben?


Der Zustand der Räume kann je nach Baustein und Bedarf variieren und wird im weiteren Prozess zwischen der AndersBauen gGmbH und den späteren Nutzer:innen definiert. Zur Orientierung: der geringste Ausbaustandard wird ein Rohbau sein ohne Installationsarbeiten im Sanitärbereich (Bad, Küche, Heizung) und ohne Innenwände/Raumaufteilung, der mittlere Ausbaustandard ist mit eingezogenen Innenwänden/Raumunterteilung und abgeschlossenen Sanitär- und Elektroinstallationen (Wasser, Küche, Heizung) und der höchste Ausbaustandard ist einzugsbereit mit allen Trockenbauarbeiten, Sanitär- und Elektroinstallation sowie mit Einbaumobiliar wie Küchenzeilen, Einbauschränke etc.


Ist Selbstausbau möglich? Kann ich damit Kosten sparen?


Selbstbau ist möglich, je nachdem, wann ihr im Prozess einsteigt oder zu einer Nutzer:in der Räume werdet, da die Räume vor allem in den ersten Jahren selbst ausgebaut werden. Erfahrungsgemäß können dadurch Kosten gespart werden, sollte entsprechende Expertise bei euch vorhanden sein.





Organisation und Prozess



Was sind die Grundsätze und Kriterien für eine Vergabe von Räumen am Haus der Statistik?


Die Vergabekriterien leiten sich aus dem Leitbild der Pioniernutzungen ab, das seit 2019 die kuratorische Grundlage für die Vergabe von temporären Räumen am Haus der Statistik ist. Die Kriterien wurden vom Quartiers-Gremium am Haus der Statistik unter Mitwirkung von externen Fachleuten geschärft und um Aspekte der Klimagerechtigkeit ergänzt. Die Grundsätze der Vergabe sind: Kontext / Ortsbezug, Dringlichkeit, Machbarkeit, Diversität, Gemeinwohlorientierung, Kooperatives Arbeiten, Engagement vor Ort und offene Angebote (für Dritte).  Details dazu findet ihr oben unter dem Download-Link!


Wie viel Zeit wird von mir erwartet? Ist es realistisch, neben Vollzeit-Job und/oder Sorge-Arbeit in dem Prozess mitzumachen?


Der Vergabeprozess wird in mehreren Phasen erfolgen. Eine erste Auswahl an Nutzer:innen für die Flächen in Haus A soll bis Sommer 2023 abgeschlossen sein. In dieser Phase wird es ca. 3-4 Treffen geben.


Sobald du/ deine Organisation ausgewählt bist, wird es bis zur späteren Inbetriebnahme der Flächen eine Reihe von Treffen geben, in denen sich die späteren Nutzer:innen kennenlernen und als Häuser/ Etagen organisieren. Neben der internen Organisation wird es bei diesen Treffen auch um Fragen der Finanzierung und des (Selbst-)Ausbaus gehen.


Wir sind bemüht, die Treffen zeitlich so zu legen, dass möglichst viele Menschen daran teilnehmen können, das heißt sowohl Kernzeiten der Lohn- als auch der Sorge-Arbeit, aber auch Freizeit am Wochenende zu berücksichtigen. Wo möglich, bieten wir auch hybride oder online-Formate an. Je nach Thema können bestimmte Aufgaben auch in der individuell verfügbaren Zeit erledigt werden.



Wann trete ich in eine der Betriebsgenossenschaften ein?

Die Gründung der Betriebsgenossenschaften ist für Sommer/Herbst 2023 geplant.


Was passiert mit meinen Daten?



Alle Angaben werden ausschließlich für die Arbeit der ZUsammenKUNFT Berlin eG verwendet. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung leiten wir Deine persönlichen Daten an die aus dem Prozess heraus gegründeten Trägergesellschaften (AndersBauen gGmbH, AndersMachen eG, AndersWohnen eG) für den Beitritt weiter.

Ansonsten geben wir ohne Deine ausdrückliche Zustimmung keine Daten an Dritte weiter. Wir behalten uns vor, anonymisierte Daten für statistische Zwecke auszuwerten. Du hast jederzeit die Möglichkeit, Dich wieder abzumelden. Deine persönlichen Daten werden dabei automatisch gelöscht. Detaillierte Informationen stehen in unserer Datenschutzerklärung




Projektentwicklung



Wie kommt die AndersBauen gGmbH an die Grundstücke und Mietflächen?


Die AndersBauen gGmbH wurde von der ZUsammenKUNFT Berlin eG im November 2022 als gemeinnütziger Bauträger gegründet. Die Gründung erfolgte im Rahmen der kooperativen Quartiersentwicklung zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft am Haus der Statistik. Der gemeinnützige Bauträger soll Erbbaurechte für die drei Baugrundstücke der Experimentierhäuser in Direktvergabe vom Land Berlin erhalten. Durch die Erbbaurechte wird langfristig die Spekulation mit den Grundstücken verhindert und damit die Nutzung und Bezahlbarkeit gesichert. Für die Flächen in Haus A sowie den kuratierten Erdgeschossen soll die AndersBauen gGmbH langfristige Gewerbemietverträge erhalten, mit einer Mietdauer von 30 Jahren.

Was ist ein Erbbaurecht?
Beim Erbbaurecht wird das Eigentum an Grundstück und Gebäude voneinander getrennt. Die Erbbaurechtsgeberin ist Eigentümerin des Bodens, die Erbbaurechtsnehmerin besitzt die Gebäude.

Das Erbbaurecht ist ein Eigentums-gleiches Recht mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten der Bewirtschaftung eines Grundstücks. Mit dem Erbbaurechtsvertrag übergibt das Land Berlin als Bodeneigentümerin der AndersBauen gGmbH als Erbbaurechtsnehmerin ein Grundstück für eine lange Bindungsdauer – in der Regel 99 Jahre.

Das Erbbaurecht setzt die AndersBauen gGmbH für den gesamten Zeitraum in eine Eigentums-gleiche Position. Sie verantwortet die Finanzierung und Entwicklung der Gebäude in allen Aspekten, einzig der Verkauf des Grundstücks ist ihr unmöglich.

Im Gegenzug zahlt die AndersBauen gGmbH dem Land Berlin einen jährlichen Erbbauzins. Der Erbbauzins wird auf den Bodenwert berechnet und ist frei verhandelbar. Der Erbbauzins kann auch an die Bewirtschaftung des Grundstücks gekoppelt werden und einen bestimmten Prozentsatz der Erträge betragen. Zur Unterstützung gemeinwohlorientierter Nutzungen ohne private Profitsteigerungen kann dieser entsprechend niedrig gewährt werden.

Der Vorteil für das Projekt liegt darin, dass es zu Anfang deutlich weniger Eigenkapital als bei einem Grundstückskauf benötigt. Der Vorteil für die Grundstückseigentümerin liegt im langfristigen Erbbauzins und einer dauerhaften Kontrolle über die Nutzung eines Grundstücks. Im Erbbaurecht können Zielsetzungen für die Art der Nutzung, der inhaltlichen Ausrichtung der Bewirtschaftung oder der baulichen Aktivitäten vertraglich festgeschrieben werden. Diese Ziele gelten für die Dauer des Erbbaurechts und sind daher ein wesentliches Gestaltungselement des Vertrages.

Das macht dieses Instrument gerade für Kommunen wie Berlin mit hohen Bodenwertsteigerungen interessant: Sie können den Erbbauzins in das städtische Gemeinwesen überführen und gleichzeitig Grund und Boden einer spekulativen Aufwertungsspirale entziehen und die Voraussetzungen demokratisch steuerbarer Bodenpolitik erhalten oder ausbauen.

Warum gibt es nur für die Baugrundstücke im Neubau Erbbaurechte?




Im Verlauf der Projektentwicklung wurde ein Erbbaurecht und sogar ein Untererbbaurecht auf Teilflächen in den Bestandsgebäuden geprüft. Rechtlich wäre dies möglich gewesen, diese Variante wurde jedoch aufgrund ihrer Komplexität vom Land Berlin abgelehnt und stattdessen langfristige Gewerbemietverträge für die Flächen in Haus A und den kuratierten Erdgeschossen angeboten.


Wie finanziert die AndersBauen gGmbH die Projektentwicklung?



Die AndersBauen gGmbH wurde durch die ZUsammenKUNFT Berlin eG gegründet und von ihr mit einem Gründungskapital von 25.000 € ausgestattet. Die Projektentwicklung ist jedoch auf weitere Anschubfinanzierung durch die Bewerber:innen angewiesen. Dabei dienen die Anwartschaftsbeiträge, die nach der ersten Phase der Bewerbung fällig werden, zur Begleitung der Prozessentwicklung. Sobald der Mietvertrag bzw. die Erbbaurechte per Anhandgabe – eine Art Vorvertrag – gesichert sind, kann die AndersBauen gGmbH Fremdfinanzierung in Form von Bankkrediten und/oder Bauförderungen aufnehmen.



Wie hängen die beiden Genossenschaften, AndersMachen eG und AndersWohnen eG, mit der AndersBauen gGmbH zusammen?
Die ZUsammenKUNFT Berlin eG hat im Rahmen einer Bedarfsplanung im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein Trägermodell für die zukünftige Organisation des Quartiers Haus der Statistik beauftragt. Im Ergebnis wurde ein sogenanntes Public Civic Partnership entwickelt. Das Modell ermöglicht einerseits eine langfristige Sicherung der Grundstücke durch geteilte Wächterfunktionen in Gremien und andererseits einen hohen Grad der Selbstverwaltung auf Nutzer:innen-Ebene.

Die AndersBauen gGmbH wurde in Folge als erster Baustein des Trägermodells durch die ZUsammenKUNFT Berlin eG gegründet. Im weiteren Verlauf werden zwei Genossenschaften für den späteren Betrieb gegründet: Die AndersWohnen eG für Wohnnutzungen, die AndersMachen eG für gewerbliche und soziokulturelle Nutzungen. Diese Aufteilung in zwei Genossenschaften hat steuerrechtliche Gründe, da die Vermietung einer Wohnung anders besteuert wird als die eines Ateliers oder eines Gewerberaums. Beide Genossenschaften treten im Laufe des Jahres 2023 als Gesellschafterinnen in die AndersBauen gGmbH ein und übernehmen so Anteile der ZUsammenKUNFT Berlin eG. Die ZUsammenKUNFT Berlin eG als rechtmäßige Vertreterin der Initiative Haus der Statistik kann sich so nach und nach aus dem Projekt herauslösen und die Verantwortung an die späteren Nutzer:innen abgeben.

Die Mitglieder der beiden Genossenschaften werden die späteren Nutzer:innen, sodass diese indirekt über viel Mitsprache im Bauträger AndersBauen gGmbH verfügen. Neben den sogenannten ordentlichen Mitgliedern, also den Nutzer:innen der Flächen, können beide Genossenschaften auch investierende, sogenannte “stille Mitglieder” haben. Diese zeichnen freiwillige Anteile bei einer der beiden Genossenschaften, um das Vorhaben ideell zu unterstützen. Als stilles Mitglied hat man kein Stimmrecht und keinen Anspruch auf Flächen im Projekt Haus der Statistik.

Welche Aufgaben übernimmt die AndersBauen gGmbH, welche die beiden Genossenschaften?
Die AndersBauen gGmbH ist Bauträger, d.h. kümmert sich um die Finanzierung und die Organisation der weiteren Planung und des Baus der Bausteine der Initiative. Die beiden Genossenschaften organisieren den Betrieb, d.h. sie sind Generalmieter:innen der Flächen und schließen Untermietverträge ab und kümmern sich um die Programmierung des Ortes.

Wie wird die AndersBauen gGmbH für ihre Aufgaben entlohnt?
Die AndersBauen gGmbH geht mit ihrer Projektentwicklungsarbeit in Vorleistung. Erst wenn sie als Bauträger die Erbbaurechte und Mietverträge erhalten hat, werden die Leistungen als Teil der Investitionskosten des Bauprojektes bezahlt.

Wann werde ich Mitglied in einer der beiden Genossenschaften?
Es gibt zwei Möglichkeiten:
  1. Du wirst investierendes Mitglied. Damit hast Du kein Stimmrecht bei der Generalversammlung und kein Anrecht auf eine Fläche, unterstützt jedoch das Projekt ideell und finanziell in seinem Prozess des Werdens und stattest die Genossenschaften mit erstem Eigenkapital aus. 
  2. Du wartest die Vergabe der langfristigen Mietverträge bzw. der Erbbaurechte an die AndersBauen gGmbH ab und trittst der AndersMachen eG bzw. AndersWohnen eG erst nach Deiner erfolgreichen Bewerbung bei. Hierzu ist eine vorherige Anwartschaft Voraussetzung.


Welche Möglichkeiten der Mitgestaltung habe ich während der Planung?




Seit Beginn der Entwicklung des Hauses der Statistik gibt es vielfältige Formate der Mitwirkung. Auch in der weiteren Planung der Gebäude werden alle interessierten künftigen Nutzer:innen und Bewohner:innen miteinbezogen.


Über die Abfrage von Präferenzen betreffend der Räume und Nutzungen für die Gemeinschaftsräume hinaus, werden partizipative Formate im Planungsprozess organisiert. Dazu gehören thematische Workshops, in denen beispielsweise Fragen zu Art und Gestaltung von Gemeinschaftseinrichtungen, Organisation der Selbstverwaltung und Möglichkeiten der Eigenleistung erarbeitet werden. Die aktuellen Termine veröffentlichen wir über unseren Newsletter, Webseite und Social Media.




Finanzierung


Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wichtig: Die Verhandlungen mit der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH und der Senatsverwaltung für Finanzen über die Konditionen des Generalpachtvertrags für Haus A sind noch nicht abgeschlossen. Daher findet die Vergabe noch vorbehaltlich statt und die zukünftigen Mieten und das benötigte Eigenkapital können noch nicht abschließend genannt werden.

Finanzierung Ausbau Haus A:
Die Finanzierung der Ausbaukosten setzt sich aus ca. 20% Eigenkapital, ca. 50%  Bauförderungen und 30% Fremdkapital zusammen. Insgesamt werden für den Ausbau nach derzeitigen Berechnungen ca. 9 Millionen Euro benötigt, um die Flächen in einen vermietungsfähigen Zustand zu bringen. Der aktuell kalkulierte Eigenkapitalbedarf pro m2 Nutzfläche liegt bei ca. 211€.


Kostenmiete Haus A:
Die Höhe der Kostenmiete richtet sich einerseits nach der beabsichtigten Nutzung und andererseits nach der finanziellen Möglichkeit der zukünftigen Nutzerinnen. Nach bisherigen Planungen bewegt sich die Brutto-Warm-Miete zwischen 8,00€ und 14,00€. Wir streben eine leistbare Kulturmiete von ø 7,50€ an, diese ist jedoch noch in Verhandlung mit dem Land Berlin.



Wie viel Eigenkapital muss ich in Form von Genossenschaftsanteilen aufbringen?
Das aufzubringende Eigenkapital ist von der Größe der benötigten Fläche abhängig und wird in €/m2 Nutzfläche berechnet. Nach derzeitigen Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Stand 15.02.2023) stellen sich die Eigenkapitalanteile wie folgt dar:

Haus A  211€ pro m2 Nutzfläche

Experimentierhaus 1 574 € pro m2 Nutzfläche

Experimentierhaus 2 586 € pro m2 Nutzfläche

Experimentierhaus 3 588 € pro m2 Nutzfläche



Wann wird die Einzahlung der Genossenschaftsanteile fällig?
In der Regel ist in der Vorplanungsphase des Projektes zur Reservierung eines Raums / einer Wohnung die erste Einzahlung in die Genossenschaft zu leisten. Nach der Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags bzw. der langfristigen Mietverträge erwirbt dann jedes Mitglied Genossenschaftsanteile entsprechend der gewünschten Raum-/Wohnungsgröße.


Wie kann ich meine Genossenschaftsanteile ohne das nötige Eigenkapital finanzieren?
Die Finanzierung der Bauvorhaben erfolgt zu etwa 80% über Förderungen und Kredite und zu etwa 20% über den Eigenkapitalanteil der Genossenschaften, der sich aus den Anteilen ihrer Mitglieder zusammensetzt.

Wer nicht über das nötige Eigenkapital verfügt, um die entsprechenden Geschäftsanteile zu erwerben, kann diese über einen Kredit finanzieren. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet das KfW Programm 134 an, das ausdrücklich dem Erwerb von Genossenschaftsanteilen dient.

Der Kredit hat eine Laufzeit von bis zu 35 Jahren, zu einem relativ niedrigen Zinssatz, zudem wird ein Tilgungszuschuss gewährt. Die jeweiligen Konditionen erfährst Du von Deiner Hausbank und bei der KfW.



Ab wann muss ich verbindlich werden im Prozess? Ab wann muss ich mich finanziell beteiligen?
Nach Auswahl durch die erste Gremiums-Sitzung, zeichnen alle dann ausgewählten Bewerber:innen eine Anwartschaft, um in der nächsten Phase des Verfahrens teilzunehmen.
Mit einer Anwartschaft werden keinerlei Verpflichtungen oder finanzielle Risiken eingegangen, aber auch keine verbindlichen Ansprüche auf Räume erworben.


Erst nach finaler Auswahl durch das Gremium (Sommer 2023), werden die Bewerber:innen aufgefordert, anteilig Eigenkapital zur Reservierung der Räume einzuzahlen.

Wir möchten nicht, dass der Anwartschaftsbeitrag eine zu hohe Einstiegshürde darstellt. Es gibt daher drei Stufen
  • Regulärer Beitrag 200 EUR
  • Unterstützungsbeitrag 400 EUR
  • Reduzierter Beitrag 85 EUR

*wir finden eine Lösung, wenn selbst der reduzierte Beitrag nicht für Dich machbar ist.


Wie setzen sich die Kosten für die Anwartschaft zusammen? Wofür wird mein Geld eingesetzt?
Der Anwartschaftsbeitrag ist eine einmalige Zahlung, die zur Grundfinanzierung der Arbeit des gemeinnützigen Bauträgers beiträgt. Er deckt Kosten ab, die durch Betreuung, Beratung und Organisation von Interessent:innen, Öffentlichkeitsarbeit und die Aufrechterhaltung und Verwaltung des Betriebs entstehen. Er kann daher bei Austritt aus dem Prozess oder fehlgeschlagener Bewerbung in der weiteren Vergabe nicht zurückerstattet werden.


Erhalte ich für den Anwartschaftsbetrag einen Raum/ Wohnung?
Aus der Anwartschaft ergibt sich kein Rechtsanspruch auf einen Raum oder eine Wohnung. Er ist jedoch Voraussetzung für den weiteren Bewerbungsprozess und damit die spätere Nutzung eines Raumes. Der Nutzungsvertrag für den Raum wird mit der AndersMachen eG (für gewerbliche und soziokulturelle Räume) bzw. AndersWohnen eG (für Wohnungen) abgeschlossen.




Wenn ich aus dem Prozess austrete, bekomme ich dann mein Geld zurück?
Du kannst jederzeit austreten. Den Anwartschaftsbetrag können wir nicht zurückzahlen, solltest Du jedoch investierendes Mitglied einer der beiden Genossenschaften geworden sein, so bekommst Du unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen Deine Anteile zurück.



Wie zuverlässig ist die Finanzierungsplanung bei einem Bauvorhaben?
Bauprojekte sind sehr komplex. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen i.d.R. mehrere Jahre, viele verschiedene Akteur:innen sind an dem Projekt beteiligt, unzählige Einzelheiten müssen bedacht werden und Rahmenbedingungen können sich unerwartet verändern. Die Kosten für ein Projekt können deshalb zu Beginn nur grob geschätzt und durch Reserven ergänzt werden. Im weiteren Planungsverlauf gewinnt man schrittweise Planungssicherheit und die Kosten können präziser kalkuliert werden.



Wie kann das Vorhaben zusätzlich finanziell unterstützt werden?

  1. Durch zusätzliche Anteile in den Genossenschaften: Mitglieder, die mehr Eigenkapital in die Genossenschaft einbringen wollen, als das notwendige Minimum, können darüber hinaus weitere Anteile erwerben. Auf diesem Weg reduziert sich direkt der Eigenkapitalanteil, den die anderen Mitglieder aufbringen müssen. Die freiwillig erworbenen Anteile können allerdings nicht kurzfristig wieder zurückgezahlt werden, da die Genossenschaft erst Rücklagen bilden muss und sich vorbehält erst nach 24 Monaten das Geld wieder auszuzahlen.
  2. Durch direkte Darlehen: Dies ist sinnvoll, wenn der Zinssatz für das Direktdarlehen günstiger ist, als der des Bankdarlehens, über das sich die Genossenschaft sonst finanzieren müsste. Auf diesem Weg kann zudem das Eigenkapital reduziert werden, welches die Mitglieder aufbringen müssen. Diese Form der Unterstützung steht auch Nicht-Mitgliedern offen.




Genossenschaft



Warum ist der Betrieb als Genossenschaften organisiert?
Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform wie eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft, allerdings mit einigen wesentlichen Unterschieden.

In einer Genossenschaft besitzt kein Mitglied Einzeleigentum mit privaten Verwertungsrechten, sondern den Genoss:innen gehört das gesamte Eigentum ihrer Genossenschaft gemeinsam. Die Genossenschaft garantiert demokratische Mitbestimmung und ein dauerhaftes Nutzungsrecht. Wir finden das gut und Genossenschaften daher die passendste Rechtsform, um das Modellprojekt Haus der Statistik und die Bausteine der Initiative langfristig zu sichern und gemeinwohlorientiert zu gestalten. 




Welche Ziele verfolgt die Genossenschaft?
Genossenschaften haben eine lange Tradition als freiwillige Zusammenschlüsse von Menschen zum Zwecke der Förderung ihrer Mitglieder. Die Grundzüge des Genossenschaftswesens sind im Genossenschaftsgesetz festgelegt. Darüber hinaus hat jede Genossenschaft ihre eigene Satzung, in der die Mitglieder Zielsetzung, Förderauftrag, Rechte und Pflichten, Organisationsstruktur, Vergaberichtlinien und Beitrittsbedingungen festlegen.

Die AndersMachen eG und die AndersWohnen eG verfolgen das Ziel, ihre Mitglieder dauerhaft mit guten, bezahlbaren und sicheren Räumen / Wohnungen zu versorgen. Gewinne werden in die langfristige Sicherung, Instandhaltung und Pflege oder auch in den Ausbau weiterer Räume investiert.


Wie sind Genossenschaften organisiert?
Mitglied einer Genossenschaft ist, wer mindestens einen Genossenschaftsanteil besitzt. Da Genossenschaften per Gesetz demokratisch organisiert sein müssen, hat jedes Genossenschaftsmitglied eine Stimme, ganz gleich wie viele Anteile an der Genossenschaft es besitzt. Anders als bei Aktiengesellschaften, wo sich Stimmanteile an der Zahl der gezeichneten Aktien orientieren, lässt sich somit in Genossenschaften mehr individueller Einfluss nicht zwangsläufig erkaufen.

Als Mitglieder bestimmen die Genoss:innen gemeinsam über die Geschicke ihrer Genossenschaft. Von ihrem Stimmrecht machen sie in der Mitgliederversammlung Gebrauch, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ der Genossenschaften, weil sie über die Grundsätze der Geschäftspolitik abstimmt und aus ihrem Kreis einen Aufsichtsrat wählt. Der Aufsichtsrat wiederum bestimmt einen Vorstand, der die Geschäfte der Genossenschaft führt, berät und kontrolliert. Jedes Mitglied einer Genossenschaft besitzt ein aktives und ein passives Wahlrecht, das heißt, es kann sich auch selbst um eine Position im Aufsichtsrat bewerben.



Was sind Genossenschaftsanteile?
Die Summe der Genossenschaftsanteile bildet zusammen mit ihren Rücklagen das Eigenkapital einer Genossenschaft und damit die Basis ihres Geschäfts. Für eine neu gegründete Genossenschaft, die ihr erstes Haus bauen möchte, bedeutet das, dass die Anteile der Mitglieder zusammen mit Förderdarlehen und Bankkrediten die Planung und den Bau des Hauses finanzieren, bevor dann erst über Mieteinnahmen Darlehen zurückgezahlt und Rücklagen für Instandhaltung und Verwaltungszwecke gebildet werden können.

Genossenschaftsanteile, die Du zur Finanzierung eines Projektes gezeichnet hast, sind keine ‚verlorenen’ Investitionen, sondern ein Bestandteil Deines Vermögensaufbaus. Das heißt: Wenn Du die Nutzungen Deines Raums am Quartier Haus der Statistik aufgibst, aus einer Wohnung ausziehen bzw. aus der Genossenschaft austreten solltest, so erhältst Du sämtliche Anteile zum Nominalwert zurück.




Wie ist die Nutzung einer Wohnung / eines (Gewerbe)-Raums geregelt?
Wer als Genoss:in in einen Raum der Genossenschaften nutzt, schließt einen Nutzungsvertrag mit der Genossenschaft ab. Dieser Nutzungsvertrag gleicht inhaltlich einem Mietvertrag, d.h. dort sind sämtliche Rechte und Pflichten der Nutzerin/des Nutzers in Bezug auf Benutzung des Raums, Reparaturen, Nebenkosten, etc. festgelegt. Der entscheidende Vorteil gegenüber anderen Mietmodellen: Das Nutzungsrecht auf eine Wohnung in einer Genossenschaft ist prinzipiell unkündbar und gilt lebenslang. Für Gewerbe werden Verträge mit einer Laufzeit von 2, 5 und 10 Jahren abgeschlossen.

Im Nutzungsvertrag wird ein monatliches Nutzungsentgelt (die ‚Miete’) vereinbart. Weil es Genossenschaften nicht darum geht, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften, sind Genossenschaftswohnungen in der Regel günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt. Das Nutzungsentgelt wird nach dem Prinzip der ‚Kostenmiete’ berechnet: Es refinanziert Betriebs- und Unterhaltskosten und dient darüber hinaus nur zum Aufbau notwendiger Rücklagen.


Verringert sich das Nutzungsentgelt,
wenn die Kredite abbezahlt sind?
Das Nutzungsentgelt ist so kalkuliert, dass Rücklagen gebildet werden, denn mit zunehmendem Alter eines Gebäudes steigen im Allgemeinen die Unterhaltskosten. Sind alle Kredite zurückgezahlt und Rücklagen gebildet, entscheiden die Genossenschaftsmitglieder, ob sie Überschüsse zur Senkung des Nutzungsentgelts verwenden möchten.


Wie hoch sind die Nebenkosten?
Das Ziel sind niedrige Nebenkosten. Wir planen unsere Bausteine mit niedrigem Energieverbrauch und einfacher Technik mit geringen Unterhaltskosten.


Erhalte ich Geld zurück, wenn ich wieder ausziehe?
Ja. Solltest Du aus Deinem Raum wieder ausziehen, werden Dir von der Genossenschaft Deine Genossenschaftsanteile zum Nominalwert zurückerstattet. Details sind in der jeweiligen Satzung der Genossenschaft geregelt. Das Eintrittsgeld zur Genossenschaft wird nicht zurückerstattet.



Wie ist Erbschaft geregelt?
Genossenschaftsanteile gehen nicht auf Erb:innen über. Die Anteile des verstorbenen Mitglieds werden durch die Genossenschaft an die Erb:innen ausgezahlt.





Kann ich die Genossenschaft auch wieder verlassen?
In der Regel scheidet ein Mitglied durch Übertragung seiner Anteile an ein anderes Mitglied aus der Genossenschaft aus. Dies ist jederzeit möglich.

Andernfalls ist ein Austritt aus der Genossenschaft zum Ende des Kalenderjahres möglich. Jedoch nicht innerhalb der ersten fünf Jahre nach Genossenschaftsgründung. Die Formalitäten werden in den Satzungen der AndersMachen eG und der AndersWohnen eG genau festgelegt.






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